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Strafrecht

 

Schnell ist es passiert und schon sind Sie Beschuldigter eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Dies passiert nicht nur, wenn Sie kriminell aktiv geworden sind. Allein der Straßenverkehr birgt insofern große Risiken. Wie schnell ist man in einen Unfall verwickelt? Ein sich hieran anschließendes Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung oder gar Tötung stehen an der Tagesordnung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht.

 

Für jeden Menschen ist es unangenehm plötzlich Kontakt mit der Polizei oder Strafverfolgungsbehörden zu haben. Die hieraus resultierenden Belastungen stellen oftmals auch das Familienleben auf eine harte Zerreißprobe. Dies gilt umso mehr, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet.

 

Die Ungewissheit über den Ausgang des Ermittlungsverfahrens oder des sich daran anschließenden Strafverfahrens lösen in der Regel starke Ängste bei dem Beschuldigten aus. Fragen wie: Muss ich nun ins Gefängnis? oder: Welche Folgen hat eine Verurteilung für meine berufliche Zukunft? sind nicht selten.

 

Werden Sie als Beschuldigter mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, ist das oberste Gebot:

 

KEINE AUSSAGE OHNE IHREN ANWALT!

 

Hieraus resultiert, dass Sie sich möglichst frühzeitig im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat holen sollten. Oberstes Ziel der Strafverteidigung ist es, dass Ermittlungsverfahren bereits vor Eröffnung des gerichtlichen Strafverfahrens zu beenden.

Silke Nordmann Rechtsanwältin  | Kanzlei@silke-nordmann.de